In diesem „Tagebuch“ veröffentliche ich in unregelmäßigen Abständen Erlebnisse und Erfahrungen, die ich im Bereich Trading- und betrügerischen Onlinebrokern mache. Betroffene und Interessierte haben so die Möglichkeit, sich über Strukturen und Aspekte eines digitalen Kapitalanlagebetruges zu informieren.
Diese Notizen haben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit in technischer, juristischer oder sonstiger Hinsicht, sondern basieren allein auf meinen Erfahrungen in der täglichen Bearbeitung von Betrugsfällen.
40. KW 2022 – Ein typischer Betrug
In einer E-Mail schildert mir ein Betroffener einen relativ typischen Ablauf bei einem Tradingbetrug. Zunächst hatte der Betroffene Kontakt mit einem interessant klingenden Onlinebroker aufgenommen.
Über 200 Anrufe von angeblichen Brokern
Es wurde ein Kundenkonto eingerichtet und die Mindestsumme in Höhe von 250,00 Euro eingezahlt. Diese Investition bei dem Onlinebroker Investerix sollte ein Testlauf sein und ein Versuch, Geld sinnvoll anzulegen. Leider ist Investerix ein nicht seriöser und betrügerischer Broker. Seitdem hat dieser Geldanleger mehr als 200 Anrufe von irgendwelchen Tradingfirmen erhalten. Diese kennen angeblich Investerix nicht. Immer wieder klingelt das Handy mit immer wieder neuen Telefonnummern. Viele Anrufe kommen angeblich aus dem europäischen Ausland.
Rückzahlung von Investerix bleibt aus
Seit vielen Wochen bat der Betroffene dann um Rückzahlung seiner Einzahlung. Jedes Mal wurde er vertröstet oder er bekam keine Antwort.
Diese oder ähnliche Erfahrungen machen viele Betroffene. Insbesondere die Vielzahl der Telefonanrufe stresst viele Opfer eines Anlagebetruges. Leider gibt es kein wirklich probates Mittel, diese Anrufe zu unterbinden. Entweder werden alle unbekannten Rufnummern unterdrückt. Alternativ habe ich schon einige Betroffene erlebt, die dann ihre Handynummer gewechselt haben, um endlich Ruhe zu bekommen.
Auffällig ist, dass bei einem Tradingbetrug der telefonische Kontakt am allerwichtigsten ist. So bauen die Betrüger häufig gezielt Vertrauen auf.
40. KW 2022 – Schlanke Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
Viele Betroffene eines Tradingbetruges erstatten eine Strafanzeige. Die Erfahrungen mit den Ermittlungsbehörden sind vielfältig und sehr verschieden. Heute hatte ich eine Ermittlungsakte zur Überprüfung auf dem Tisch, die mich doch leicht entsetzt hat. Ich überprüfe für meine Mandanten nach Abschluss der Ermittlungen, welche Maßnahmen die Polizeibehörden ergriffen haben und ob es Ansätze für die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche gegen beteiligte Finanzdienstleister gibt.
Nicht ermittelt
Diese Akte der Staatsanwaltschaft war extrem schlank. In der Ermittlungsakte fanden sich nur die von mir eingereichten Unterlagen und die Strafanzeige. In einem Vermerk wurde dann wie folgt ausgeführt:
„Beschuldigter nicht ermittelt. Zudem gibt es keine erfolgversprechenden Ermittlungsansätze. Unabhängig davon, dass die Meinungen über die Seriosität von Kraken ohnehin geteilt sind, kann vorliegend davon ausgegangen werden, dass die Plattform durch die Täter dafür genutzt wurde, den AE dort Kryptowährung kaufen zu lassen, welche anschließend an eine andere Plattform weitergeleitet wurde. Selbst wenn vorliegend feststellbar sein sollte, wer Inhaber der begünstigten Wallet bei Kraken war/ist, dürfte sich – so es sich insoweit nicht ohnehin um Fakepersonalien handelt – die Spur spätestens dann verlieren, da das Geld weitertransferiert wurde. Ein Rechtshilfeersuchen (welches sodann ggf. diverse weitere nach sich zieht) erscheint daher nicht erfolgversprechend, zumal Kraken seinen Sitz in San Francisco hat.“
Originalzitat aus der Ermittlungsakte
Das Verfahren wurde dann mit diesem schlanken Vermerk eingestellt und nicht weiterbetrieben. Die Staatsanwaltschaft verweist auf § 170 Abs. 2 StPO.
Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt
Mir fehlen gelinde gesagt die Worte über diese völlig unzureichenden Ermittlungen. Auch ist dieser Polizeibehörde offensichtlich nicht bekannt, dass es völlig unproblematisch ist, mit Kraken Kontakt aufzunehmen und dass Kraken Informationen an die Ermittlungsbehörden weitergibt. Dies habe ich in vielen anderen Ermittlungsverfahren und auch in eigenen Kontakten erfahren. Kraken ist eine “normale” Kryptobörse.
Mit einigen unsubstantiierten Allgemeinplätzen beendet die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen, bevor sie angefangen haben. Solche Ermittlungsarbeit macht es den Betrügern leicht. Betroffene dürfen erwarten, dass Polizei und Staatsanwaltschaft sich zumindest anstrengen.
40. KW 2022 – Angst vor dem Identitätsdiebstahl
Heute schrieb mich eine Mandantin an und teilte mir ihre Ängste in einem Betrugsfall mit. Bei der Registrierung hatte meine Mandantin eine Kopie des Personalausweises übermittelt. Nun hat sie Angst, dass die Identität missbräuchlich verwendet wird. Es kam dann noch ein Anruf von „Bitcoin“ mit dem Hinweis, dass sie sich dort registriert hätte. Dies war aber von ihr nicht veranlasst worden. Die Sorge ist nun, ob mit den übermittelten Daten Missbrauch betrieben wird und beispielsweise noch mehr Geld veruntreut werden kann. In diesem Fall ging es um den Broker Via Chains.
Das Thema Identitätsdiebstahl sollten Betroffene nicht vernachlässigen. Auf jeden Fall beobachte ich seit Jahren, dass die Daten, sprich E-Mail-Adressen und Telefonnummern in den Betrüger-Netzwerken weitergegeben werden. Dadurch kommt es immer wieder für die Betroffenen zu überraschenden Kontaktaufnahmen mit Unternehmen, angeblichen Recherchedienstleistern oder sonstigen Firmen.
In dem folgenden Blogbeitrag finden Sie zum Thema Identitätsmissbrauch weitere Hinweise:
40. KW 2022 – Löschung des Accounts
Betroffene eines Trading-Betruges möchten gern, dass ihre Daten und ihr Handelskonto gelöscht werden. Insbesondere wenn Betroffen „nur“ die Mindestsumme von 250,00 Euro investiert haben, ist vielen diese Summe an sich egal.
Wichtig wäre aus Sicht der Betrugsopfer, dass die Daten nicht missbraucht werden, das Konto gelöscht wird und auch die Bankdaten nicht weiter in irgendeiner Form genutzt werden. Leider muss ich hier deutlich betonen, dass solche Ansprüche sich gegen betrügerische Broker nicht durchsetzen lassen. Zum einen reagieren diese nicht auf entsprechende Forderungen der Betroffenen.
Da hilft es nach meiner Erfahrung leider auch nicht, wenn ein anwaltliches Schreiben verfasst wird. Zum anderen schützt die betrügerischen Broker die Anonymität. Auf den Internetseiten sind vielfach weder eine Geschäftsadresse noch die Personen aus der Geschäftsleitung benannt. Es bleibt also bei der Unsicherheit, ob mit den übermittelten Daten Missbrauch betrieben wird.
40. KW 2022 – Kredite für die Geldanlage
Zu meinen wiederholenden Erfahrungen auch im Oktober 2022 mit Trading-Betrug gehört die nachfolgend beschriebene Situation eines Betrugsopfers. In einer Anfrage wird geschildert, dass von dem Betrugsopfer zwei Kredite aufgenommen wurden, die insgesamt über 50.000,00 Euro ausmachten. Die beiden Kredite wurden dann über eine Kryptobörse wie Binance oder Coinbase eingezahlt und in Kryptowährungen umgewandelt. Von dieser Kryptobörse werden dann die entsprechenden Kryptowährungen an die Broker und Täter weitergeleitet. Immer wieder erlebe ich solche Situationen. Auf vielen Ratgeberseiten ist zu lesen, dass für Geldanlagen und Investitionen in Finanzprodukte niemals ein Kredit aufgenommen werden sollte. Diesen Rat kann ich nur noch einmal ausdrücklich bestätigen und wiederholen.
Jedes Finanzprodukt hat Risiken und niemand, insbesondere keine betrügerischen Online-Broker, kann Ihnen garantieren, dass Finanzprodukte immer nur Gewinn abwerfen. Wenn finanzielle Investitionen in die Schieflage geraten, ist nicht nur im Zweifel das Geld weg, sondern die Kredite müssen monatlich weiter bedient werden. Dies ist für viele Betroffene eine stark belastende Situation.
Teilweise berichten mir Mandanten und Betroffene, dass die Täter gezielt auf die Onlineplattform Check24 und die dort vereinfachte Kreditvergabe verweisen und „gern“ bei dem Abschluss eines Kreditvertrages unterstützen. Solche Angebote sollten Sie auf jeden Fall mit großem Misstrauen sehen. Hier wird nicht zu Ihrem Vorteil beraten.
40. KW 2022 – Anrufe von Blockchain
Betrugsopfer berichten mir immer wieder, dass sie Anrufe von „Blockchain“ erhalten haben. Beispielsweise wurde mir in den vergangenen Tagen berichtet, dass zunächst der „typische“ und sich stets wiederholende Anruf der Beraterin kam. Wiederholt wurde nachgefragt, ob die ausstehende Investition, die schon mehrmals abgelehnt wurde, nun doch überwiesen worden sei. Wie immer wird dann endlich die Auszahlung versprochen. Wie schon mehrfach auch an anderer Stelle darauf hingewiesen, dürfen Sie solchen Versprechen nicht trauen. Eine Auszahlung ist niemals von einer weiteren Einzahlung abhängig, egal ob es sich dabei um Steuern oder einen angeblichen Liquiditätsnachweis handelt.
Nachdem das Betrugsopfer mit Nein Geantwortet hat und eine weitere Zahlung verweigerte, kam ein Anruf von einem „Herrn von Blockchain“. Dieser erklärte dann, dass die bisher getätigten Investitionen weg wären, wenn der Betroffene nicht bis Donnerstag eine weitere Summe zahle.
Dies erzeugt immer wieder einen immensen Druck auf Betrugsopfer. Die Frage ist dann, ob das Geld wirklich weg ist? Leider muss man in diesem Zusammenhang sagen, dass in Betrugsfällen überhaupt keine Investition erfolgt ist und insoweit das Geld bereits weg ist und von den Tätern beiseitegeschafft wurde. Die angeblichen Anrufe von Personen, die angeblich für Blockchain arbeiten, sind alles gefakte Anrufe. Blockchain selber führt keine solchen Telefonate. Maximal erfolgt eine Kommunikation per E-Mail. Hier erlebe ich aber auch, dass teilweise mit gefälschten E-Mails gearbeitet wird.
Anrufe von Blockchain, egal mit welcher Dringlichkeit, dürfen auch misstrauisch machen.
40. KW 2022 – Wieder eine kurze Ermittlungsakte
Heute hatte ich wieder eine Ermittlungsakte, die sehr schlank gehalten war. Es ging um die Firma European Markets Consulting. Zeitweise hatte das Unternehmen einen Firmensitz in Berlin angegeben. Die polizeiliche Überprüfung ergab, dass es dort zwar einen Bürokomplex gibt, eine Firma mit dem Namen des Brokers dort aber nicht ansässig ist.
Damit enden die Ermittlungen und es erfolgte eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO. Wörtlich heißt es dann weiter:
“Die Ermittlungen aus ähnlich gelagerten Fällen belegen zudem, dass die Täter gezielt und professionell vorgehen. Es ist nicht zu erwarten, dass Ermittlungen zu dem Kontoinhaber in Estland eine konkrete, als Täter in Betracht kommende Person ergeben. Derartige Konten werden regelmäßig durch Eingabe erfundener oder missbräuchlich genutzter Personalien unter Verwendung gefälschter oder missbräuchlich verwendeter Personalpapiere oder durch gutgläubige Personen für die Täter eröffnet. Auf weitergehende Ermittlungen im Wege der Rechtshilfe habe ich deshalb verzichtet.“
Das ist zu wenig. Die Ermittlungen können nicht anhand von Vermutungen und Spekulationen eingestellt werden. Auch wird mit den Behauptungen in Bezug auf die Kontoeröffnungen in Estland unterstellt, dass dort keine Personalien überprüft werden.
Nach meiner Erfahrung, auch mit Ermittlungen der estnischen Behörden, ergeben sich durchaus Ermittlungsansätze. Dass dies alles nicht einfach ist und manchmal auch langwierig ist, sei zugestanden. Dennoch kann von der Polizei erwartet werden, dass zumindest ein wahrnehmbarer und brauchbarer Versuch der Ermittlungen erfolgt.
40. KW 2022 – Betrüger lassen nicht locker
Mandanten berichten mir immer wieder, dass nach dem ersten Betrug und den verweigerten Auszahlungen Betrüger immer wieder versuchen, weitere Zahlungen zu bekommen. Aktuell berichtet mir ein Mandant solche Kontakte und solche Kommunikation mit dem Broker Towardssource. Ein Herr Adam Lember versucht immer wieder, Kontakte aufzubauen und weitere Zahlungen zu bekommen. Dabei werden angebliche Garantien oder sonstige Dokumente übermittelt. Eine typische E-Mail von Herrn Lember sieht wie folgt aus:
Guten Tag Herr X,
Ich bin nämlich mit der Strategie dieser so genannten Anwälte bestens vertraut.
Adam Lember, towarssource
Sie haben eine goldene Regel.
Und das geht so: Mein Kunde will nichts bezahlen.
Wenn Sie zahlen, bekommen Sie Ihr Geld und sind nicht mehr sein Kunde.
Es liegt also in ihrem Interesse, Ihr Problem nicht zu lösen, sondern Zeit zu schinden.
Ich habe Ihnen bereits gesagt, dass ich mit niemandem außer Ihnen kommunizieren werde; ich habe bereits eine große Ausnahme gemacht.
Wenn Sie Ihr Geld wollen, sind wir zu diesem Schritt gezwungen.
Ich habe Ihnen offizielle Garantien von unserem Unternehmen gegeben.
Was muss ich sonst noch tun?
Und die große Frage ist: Warum sollte ich?
Sie werden das Geld bekommen, nicht ich oder unser Unternehmen.
Und Sie wollen, dass jeder alle möglichen Schritte unternimmt, und zwar viel mehr, als von ihm verlangt wird. Und Sie selbst geben sich keine Mühe.
So funktioniert das nicht.
Ich habe Ihnen eine Garantie gegeben, also erwarte ich, dass Sie ja oder nein sagen.
Sie sind nicht bereit, Ihre eigenen Fehler zuzugeben und für sie zu bezahlen, wie es ein Erwachsener tun würde.
Ich hoffe, dass wir dieses Problem lösen können.
Wichtig ist, dass sie mit Betrügern keine rechtmäßigen Vereinbarungen treffen können. Die Betrüger werden sich immer nicht an solche Regelungen halten. Dies gilt auch für Herrn Adam Lember und Towardssource.
Ich erlebe in der Beratung, dass Betrugsopfer immer wieder zweifeln, ob doch noch mit einer Einzahlung am Ende der gesamte Gewinn ausgezahlt wird. Leider haben immer wieder Mandanten dies auch versucht. Die Ergebnisse waren immer verheerend. Auszahlungen gab es nicht und mit einer weiteren Zahlung war dann auch weiteres Geld weg.
Die Kernfrage bleibt dann, wem vertrauen Sie mehr? Ihrem Anwalt oder den Betrügern?
41. KW 2022 – Die Sache mit den Namen
In meiner täglichen Beratungspraxis zu Betrugsfällen im Bereich Trading wird mir immer wieder die Frage gestellt, ob anhand der Namen Personen identifiziert werden können. Teilweise werden mir Kopien von Personalausweisen oder anderen offiziellen Dokumenten zugesandt.
Leider ist meine Erfahrung, dass die meisten Namen nicht echt sind und entweder gefälschte Identitäten oder Fantasienamen in der Kommunikation genutzt werden. Selbstverständlich sollte im Rahmen der Recherche immer versucht werden, diese Spur zu verfolgen. Gerade bei Trading-Betrugsfällen gilt das Prinzip, jede Spur aufzunehmen, um die Täter zu ergreifen.
Bei Personalausweisen müssen Sie aber ebenfalls davon ausgehen, dass diese gefälscht sind. Es ist in bestimmten „Ecken des Internets“ ohne Probleme möglich, solche gefälschten Personaldokumente für geringes Geld zu bekommen.
41. KW 2022 – Interessante Kontakte nach langer Zeit
Heute teilte mir ein Mandant mit, dass ihn ein Unternehmen kontaktiert hat, das aus einem längst vergangenen Trading-Betrugsfall plötzlich Gelder zurückführen will. Leider war unser Mandant zu schnell – und gutgläubig. Er leistete eine Zahlung, ohne dass dann eine Gegenleistung kam.
Wiederholt berichten Betroffene, dass nach mehreren Jahren plötzlich angebliche Ermittlungsfirmen sich melden und versprechen, dass Gelder aus einem Trading-Betrug zurückgeholt werden können. Teilweise wird bei solchen Kontakten auch mit offiziell aussehenden Dokumenten hantiert.
Hier dürfen Sie auf jeden Fall schon misstrauisch werden, woher die Anrufer Ihre Kontaktdaten haben. Diese sind in der Regel nicht frei verfügbar und standen bspw. nur den ursprünglichen Tätern des Trading-Betruges zur Verfügung. Meine Erfahrung ist, dass diese Daten gern weitergereicht werden, um mit einer neuen „Geschichte“ noch einmal von Betroffenen Geld zu erschleichen.
41. KW 2022 – Kredite für Geldanlagen
Heute kontaktierte mich eine Betroffene, die mit GSL-Markets Trades Kontakt hatte. Es wurde eine erhebliche Summe investiert, die leider über Kredite finanziert war. Nun wird von GSL-Markets Trades die Auszahlung verweigert und es werden immer neue Einzahlungen gefordert. Dies ist ein Phänomen, das ich in den Betrugsfällen wiederholt beobachte. Wenn es zu einer Auszahlung kommen soll, müssen neue Zahlungen geleistet werden, beispielsweise für Steuern oder Liquiditätsnachweise.
Auch bei noch so attraktiven Geldanlagen gilt ein Grundprinzip: Keine Kredite für Geldanlagen. Niemals sollte das gesamte Vermögen oder Geld aus einem Kredit in eine Kapitalanlage gesteckt werden. Keine Kapitalanlage ist so sicher, dass es nicht zu Verlusten kommen kann. Dann können Kredite nicht bedient werden und teilweise erlebe ich die traurige Situation, dass Betrugsopfer finanziell vollständig ruiniert sind und noch nicht einmal die Miete zahlen können.
Vorsicht ist also auf jeden Fall bei dem Thema Kredite geboten.
41. KW 2022 – Betrüger lassen nicht locker
Mandanten berichten mir immer wieder über Kontaktaufnahmen, auch wenn Einzahlungen lange zurücklägen. Heute kontaktierte mich ein Betrugsopfer, das im Jahr 2021 Geld investiert hatte. Die Plattform gibt es mittlerweile nicht mehr und auch die BaFin, sprich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, ermittelt gegen den Broker.
Jetzt bekommt der Betroffene Anrufe von angeblichen Anwälten aus London, die für die Börsenaufsicht FCA tätig sein sollen. In den Telefonaten wird behauptet, dass das verlorene Geld von der Börsenaufsicht beschlagnahmt wurde und nun zur Auszahlung bereitstehe. Es wurde dann ein Link zu blockchain.com übermittelt.
Angebliche Helfer
Dort könne der Betroffene sein Geld zu seinem persönlichen Wallet über eine Kryptobörse transferieren. Es müsste allerdings zuvor eine Sicherheitssumme von 8 % auf das Wallet bei blockchain.com eingezahlt werden. Dann würde die volle Summe an das Betrugsopfer inklusive der Sicherheitsleistung von 8 % wieder ausgekehrt werden.
Zurecht sieht der Betroffene dieses Ansinnen kritisch. Auf die Frage, wie glaubhaft eine solche Erzählung ist, kann ich nur mit einem deutlichen Hinweis antworten. Solche Telefonate sind wenig glaubhaft. Es sind keine Anwälte bei der britischen Börsenaufsicht FCA beschäftigt. Der Betroffene merkte zurecht an, dass es auch keine schriftlichen Erklärungen über die Behauptungen gab.
Auch mit einer solchen Art von Betrugsversuchen müssen Betroffene rechnen.
41. KW 2022 – Übliche Drohungen der Betrüger
Wenn Kunden von betrügerischen Brokern Auszahlungen verlangen, eskaliert vielfach die Situation. Es werden nicht einfach Auszahlungen verweigert, sondern die Broker versuchen mit diversen Argumenten, weiteres Geld zu bekommen. Es wird auf Steuern oder Liquiditätsnachweise verwiesen, es müssen erst Zahlungen erbracht werden, dann gibt es eine Auszahlung.
Ein Mandant berichtete mir von einem anderen Gesprächsverlauf. Plötzlich war es bei den Investitionen zu Verlusten gekommen. Der Verlust betrug zunächst „nur“ 4.000,00 Euro. Um die Investitionen zu retten, forderte dann die Investorin, dass der Rest des noch vorhandenen Geldes ausgezahlt wird. Der Broker lehnte dies rundweg ab. Eine solche Auszahlung würde er nicht vornehmen. Dann sei alle seine Arbeit umsonst. Das macht er nicht. Weitere Begründungen wurden nicht geliefert. Stattdessen forderte der Broker dann wieder neue Zahlungen.
42. KW 2022 – Ich weiß alles über Sie
Es ist immer wieder interessant, welche Gespräche zwischen Betrugsopfern und Tätern geführt werden. Betroffene berichten immer wieder, dass sie bei einer ersten kleinen Zahlung von i. d. R. 250,00 Euro dann zu weiteren höheren Investitionen gedrängt werden. In diesem Fall hatte unsere Mandantin noch Aktien, die sie eigentlich nicht verkaufen wollte. Die Investorin fragte dann den Broker, woher er wisse, dass sie Aktien habe. Die Antwort: „Wir wissen alles über Sie!“ Nachdem dann die Investorin deutlich gemacht hat, dass keine Aktien verkauft werden, wurde der Gesprächspartner unfreundlich. Im weiteren Verlauf des Gespräches forderte er dann forsch von der Betroffenen, dass sie das Geld anders beschaffen müsse. Danach kam es wieder zu den üblichen täglichen Anrufen und WhatsApp-Kontakten. Alles sei sehr wichtig und dringend. Ansonsten würde die Betroffene „Trade-Out“ gehen.
Natürlich wissen die Täter nicht alles über die Betroffenen. Einen externen Zugriff auf Konten oder Bankunterlagen gibt es nicht. Einzige Ausnahme, wenn Betroffene einen Zugriff über AnyDesk oder TeamViewer gestattet haben und die Täter Schadsoftware auf den Rechner aufgespielt haben. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den nachfolgenden Internetseiten:
Auch die Behauptung, ansonsten würde es einen „Trade-Out“ geben, ist Blödsinn. Es darf bei betrügerischen Brokern gezweifelt werden, ob das Geld überhaupt angelegt wurde.
42. KW 2022 – Angst vor Ermittlungen
Heute meldete mir ein Mandant zurück, dass er Bedenken und Sorgen wegen polizeilicher Maßnahmen in einem Betrugsfall hat. Die Sorge war, dass es ein Eindringen in die familiäre Privatsphäre gibt. Die Vorstellung, dass die Polizei im Haus ist, oder IT-Ermittlungen laufen, behagte nicht. Aus Sicht des Mandanten wäre dies Stress für alle. Zwar gäbe es nichts zu verbergen, aber an sich werden polizeiliche Maßnahmen als unangenehm eingeschätzt.
Eine solche Einschätzung ist verständlich. Welche Maßnahmen die Polizei in den jeweiligen konkreten Einzelfällen ergreifen wird, lässt sich nicht vorhersehen. In der Regel wird aber keine Hausdurchsuchung oder andere massive Eingriffe in die Privatsphäre erfolgen. Gegebenenfalls erfolgt eine IT-technische Untersuchung der im Betrugsfall eingesetzten EDV.
Wenn Sie mich in einem Betrugsfall beauftragen, werden IT-technische Untersuchungen bereits von uns durchgeführt. Dann ist es äußerst selten, dass es zu weiteren technischen Polizeimaßnahmen kommt.
42. KW 2022- Pseudo-Kontoverwaltungsabkommen
Der Broker Kingdom Investments legt Investoren ein Kontoverwaltungsabkommen vor. Dies sieht durchaus wie ein „echter Vertrag“ aus. Kingdom Investments gibt eine Adresse in Großbritannien an und ein Herr Olaf Berger ist als Treuhänder genannt. Herr Olaf Berger hat eine Adresse in Pforzheim. Das Dokument ist vermutlich von Herrn Olaf Berger unterzeichnet. Ob Herr Olaf Berger als Treuhänder berechtigt ist, die Kingdom Investments zu vertreten, erschließt sich aus dem Vertrag nicht.
Die Betrüger und unseriösen Online-Broker werden zunehmend raffinierter. Das angebliche Kontoverwaltungsabkommen enthält umfangreiche rechtliche Regelungen. Dabei ist nicht nur unklar, ob Herr Olaf Berger bevollmächtigt ist, es ist auch unklar, wer beispielsweise die Geschäftsführung des Brokers innehat. Eine Rechtsform des Brokers ist in dem Vertrag ebenfalls nicht angegeben.
Wenn Sie von einem Broker ein Kontoverwaltungsabkommen oder andere schriftliche Dokumente erhalten, empfehle ich Ihnen, eine rechtliche Überprüfung zu veranlassen. Nur so können Sie sicher sein, dass ein Vertrag letztendlich auch juristisch verwertbar ist.
Gleiches gilt für Auszahlungsgarantien oder andere Dokumente, die mit „Garantie“ überschrieben sind. Hier habe ich in der Vergangenheit wiederholt Mandanten vertreten, die sich von solchen Garantien haben blenden lassen und weitere Zahlungen geleistet haben.
42. KW 2022 – Wenn Staatsanwaltschaften streiten
In einer mir übermittelten Ermittlungsakte konnte ich sehen, wie Staatsanwaltschaften über ihre Zuständigkeit „kämpfen“. Das Kämpfen ist ironisch gemeint, da offensichtlich weder die eine noch die andere Staatsanwaltschaft die Angelegenheit übernehmen wollte. Es ging um einen Trading-Betrug. Die erste Staatsanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren weitergeleitet, da nach deren Auffassung eine besondere Schwierigkeit und ein besonderer Umfang bei dem Trading-Betrug bestand.
Die Staatsanwaltschaft, die das Verfahren nunmehr übernehmen sollte, war nicht begeistert. Es wird darauf hingewiesen, dass es eine Vielzahl von Verfahren mit dem Tatschwerpunkt Cybercrime gibt und dass die personellen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Verfahren gebündelt bei der Schwerpunktabteilung Cybercrime zu übernehmen. Intern wird auch deutlich, dass die zunächst zuständige Staatsanwaltschaft ihre Hausaufgaben machen sollte. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst die üblichen Ermittlungen bezüglich der Nachverfolgung der Zahlungsströme und der Auswertung der IT-Spuren ergriffen werden müssen. Dies war im vorliegenden Fall nicht geschehen.
Die erste Staatsanwaltschaft wollte offensichtlich die Angelegenheit loswerden und hatte ohne weitere Ermittlungen das Verfahren weitergegeben. Hier gab es eine deutliche Abwehr. Die zweite Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass diese Basis-Ermittlungen von der ersten Staatsanwaltschaft ohne Weiteres möglich wären.
Auch eine Vielzahl von Geschädigten führt nicht automatisch dazu, dass die Schwerpunktstaatsanwaltschaft zuständig ist. Interessant sind dann die Ausführungen der zweiten Staatsanwaltschaft zur besonderen Schwierigkeit eines solchen Ermittlungsverfahrens und zu den Anforderungen an die Kenntnisse in Bezug zur Informations- und Kommunikationstechnologie. Wörtlich heißt es dann:
„Im Hinblick auf die dargestellten Ermittlungsmaßnahmen, die in der Regel erforderlich sind, sind die Verfahren grundsätzlich anspruchsvoll, nicht aber in besonderem Maße schwierig im Verhältnis zu anderen Verfahren aus demselben Deliktsfeld.“
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Schäden unter 100.000,00 Euro als verhältnismäßig geringer Schaden angesehen werden.
All dies zeigt, dass auch die Staatsanwaltschaften mit Trading-Betrugsfällen in der Praxis so ihre Mühen haben. Es bleibt zu hoffen, dass die Polizei und Staatsanwaltschaften ihre Kapazitäten den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen und auch das nötige Fachwissen für die Bearbeitung eines Trading-Betruges bereithalten.
42. KW 2022 – Betrug oder Kapitalanlagebetrug, das ist hier die Frage
In einer Ermittlungsakte nimmt eine Staatsanwaltschaft sehr ausführlich zu der Frage Stellung, ob bei einem Trading-Betrug eine Wirtschaftsstrafsache im Sinne des § 74c Abs. 1 Nr. 1 bis 5a GVG vorliegt. Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass ein Fall des Kapitalanlagebetruges gem. § 264a StGB nicht vorliegt.
Diese Norm schützt die meist unerfahrenen Anleger vor irreführenden Darstellungen, beispielsweise in Form von Prospekten („Prospektbetrug“). Insbesondere richtet sich diese Strafnorm an den sog. „grauen Kapitalmarkt“. Umfasst werden daher u. a. die unlautere Werbung gegenüber einem größeren Personenkreis mit weitgehend unbeaufsichtigten Finanzprodukten, bei denen teils erhebliche Verlustrisiken verschwiegen oder beschönigt werden.
Nach Sinn und Zweck unterfallen der Norm aber nicht Fallkonstellationen des Trading-Betruges, bei denen die Täter den Handel mit Kapitalmarktprodukten allein vortäuschen, tatsächlich die Opfer jedoch zu Vermögensverfügungen ganz ohne Gegenwert veranlasst werden. Solche Fälle stellen einen klassischen Betrug im Sinne des § 263 StGB dar.
Soweit tatsächlich ein täuschungs- und irrtumsbedingter Schaden eingetreten ist, bleibt für die Anwendung des § 264a StGB, der abstrakt vermögensgefährdendes Verhalten bereits im Vorbereitungs- und Versuchsbereich des Betruges unter Strafe stellt, kein Raum mehr. Nach der Rechtsprechung des BGH ist § 264a StGB gegenüber § 263 StGB materiell subsidiär (BGH wistra 2001, 57).
42. KW 2022 – Schwerpunkt der Betrugsmasche liegt in der Einrichtung von Callcentern
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft, zumindest einer Staatsanwaltschaft, liegt der Schwerpunkt der Betrugsmasche beim Trading-Betrug regelmäßig in der Einrichtung von Callcentern. In den Callcentern werden im Auftrage der jeweiligen unseriösen Online-Broker und Plattform-Betreibern Callcenter-Agenten eingesetzt, die Kunden wiederholt telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Vorangeht zumeist eine Registrierung auf der jeweiligen Plattform.
Dabei geben sich diese Callcenter-Agenten als „Broker“ oder „Accountmanager“ aus. Auch andere blumige und fantasievolle Bezeichnungen des eigenen Berufes gibt es. Den Kunden werden Geldanlagen mit unrealistisch hohen Renditen versprochen. Bei Einzahlungen werden erhebliche Wertsteigerungen aufgrund angeblicher Handelsgewinne suggeriert. So sollen Kunden zu immer weiteren Zahlungen animiert werden.
Auffällig ist, dass tatsächlich bei allen Betrugsarten der telefonische Kontakt sehr im Vordergrund steht. Dies ist nach meiner Erfahrung der Weg, wie zu den Kunden und Investoren Vertrauen aufgebaut wird. Auf Basis dieses Vertrauens erfolgen dann die Zahlungen. Wie in den obigen Erfahrungsberichten schon wiederholt dargestellt, gibt es stellenweise tägliche Kontakte, Telefonate oder Kontaktversuche. Solange Zahlungen geleistet werden oder Zahlungen in Aussicht stehen, halten die Callcenter-Agenten engen Kontakt.
42. KW 2022 – Mal eine neue Argumentation
Es ist schon sehr interessant, welche Argumente und Behauptungen unseriöse und betrügerische Broker aufstellen, um von ihren Kunden weitere Zahlungen durch Betrug zu bekommen. Klassischerweise wird behauptet, es müssen im Vorfeld vor einer Auszahlung Steuern an den Broker gezahlt werden oder es ist ein Liquiditätsnachweis zu erbringen. Solche dreisten Lügen sollen dann weitere Zahlungen generieren. Steuern werden niemals direkt an den Broker gezahlt, sondern in allen europäischen Ländern müssen Steuern an das Finanzamt oder die Finanzbehörden geleistet werden. Die Anforderung eines Liquiditätsnachweises gibt es überhaupt nicht, weder vertraglich noch gesetzlich.
Heute teilte mir jemand mit, dass es Probleme bei der Auszahlung gibt. Das Geld, das an den Investor ausgezahlt werden sollte, sei angeblich überwiesen. Dann wurde argumentiert, dass das Geld zwar zur Auszahlung bereit liege, aber bei der Bank von dem Broker persönlich abgeholt werden soll und ein Kurier dann das Geld zu dem Investor nach Hause bringen soll. Damit dies ermöglicht wird, müsste ein Flugticket im Voraus bezahlt werden. Dies wird eine Summe von 3.000,00 Euro ausmachen.
Auch diese Lüge und dieser weitere Betrugsversuch ist dreist. Kein Broker wird auszuzahlende Gelder persönlich oder über einen Kurier beim Investor vorbeibringen. Wie mag man sich dies vorstellen? Kommt dann jemand mit einer großen Tasche Bargeld oder wie soll dies im Einzelnen ablaufen? Solche Versuche, weiteres Geld zu bekommen, sind aus meiner Sicht unglaublich.
43. KW 2022 – Plus und Minus und dann Zeitdruck
Ein Betroffener schildert seine Erfahrungen mit dem Broker BTC Invest. Zunächst entwickelten sich gute Gewinne nach den ersten Einzahlungen. Nach einigen Handelstagen war dann das Konto plötzlich mit einem hohen Betrag im Minus.
Plötzliches Minus
Der betroffene Investor fragte nach, wie das passieren könne. Daraufhin wurde ihm mitgeteilt, dass ein Gegensteuern möglich sei, dass dafür aber eine weitere hohe Zahlung erforderlich sei.
Die Hälfte dieses Betrages würde der Broker zahlen und entsprechend auf das Handelskonto einbuchen, um einen Totalverlust und eine weiterführende Abwärtsbewegung aufzufangen. Der Investor müsste nur die Hälfte dieser Summe noch leisten. Nachdem die Zustimmung zu dieser Einbuchung vorlag, verwies der Betroffene darauf, dass das Kapital aktuell nicht vorhanden sei, und lehnte anschließend die Zahlung ab. Im Falle einer Weigerung drohte dann der Ansprechpartner mit Post von der Rechtsabteilung.
Drohung mit Rechtsstreit
Dann kam ein Zeitdruck hinzu. Würde die Zahlung nicht geleistet, droht ein Rechtsstreit. So die Ausführungen des Brokers. Das zuvor eingezahlte Kapital wäre dann ein Totalverlust. Innerhalb von zwei Tagen sollte dann telefonisch bekannt gegeben werden, ob die Zahlung kommt. Zu Recht empfand der Investor dies als „Erpressung“ und wollte so schnell einen Totalverlust nicht hinnehmen.
Dieser Ablauf zeigt eine typische Situation. Hier ist es gut, einen Moment innezuhalten und sich die Situation noch einmal genauer anzuschauen. Ich habe nach meiner Erfahrung in solchen Konstellationen schon erhebliche Zweifel, ob das Geld überhaupt angelegt wurde. Dann kann es auch keinen Totalverlust geben, da die Betrüger die Gelder bereits vereinnahmt haben.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen
Wichtig ist, dass sie sich nicht unter Druck setzen lassen und nicht vorschnell Zahlungen leisten. Um die Situation vernünftig bewerten zu können, empfehle ich ihnen den Kontakt zu einem spezialisierten Fachanwalt für IT-Recht, möglichst mit einer langjährigen Berufserfahrung. Dann erhalten sie eine juristisch fundierte Bewertung und können dann die nächsten Schritte gezielt und rechtssicher gehen.
43. KW 2022 – Die Täter sind scheinbar zu finden
Eine Betroffene eines Trading-Betruges berichtet mir, dass sie zunächst über Onlinewerbung auf den betrügerischen Broker „Tedex.co“ aufmerksam geworden ist. Es gab dann einen telefonischen Kontakt mit einem Herrn Daniel Majo mit einem angeblichen Sitz in Schweden.
Profile bei Facebook und LinkedIn
Die Betroffene hatte große Zweifel, ob dies alles real ist. Herr Majo sicherte ihr dann zu, dass er ein Ex-Finanzexperte sei. Bei Recherchen wurde dann Herr Daniel Majo auch mehrfach im Internet gefunden, mit eigener Webseite, LinkedIn-Profil, Facebook usw.
Nun stellt sich leider heraus, dass alles ein Betrug ist.
Gefakte Bewertungen
Ich mache zunehmend die Erfahrung, dass unseriöse und betrügerische Broker mittlerweile viel Mühe auf die Personenprofile verwenden. Es wird nicht nur einfach eine Internetseite ins Netz gestellt und dann Werbung in sozialen Medien geschaltet.
Neuerdings gibt es mehrere Internetseiten, die angebliche gute Bewertungen für die betrügerischen Webseiten aussprechen. Dann sind auch die Ansprechpartner scheinbar seriös im Internet zu finden, wie der obige Bericht zeigt. All das dient dazu, die ersten Zweifel zu überwinden und dann Einzahlungen zu generieren.
Auch in diesem Fall gab es dann hohe Gewinne, die weitere Einzahlungen nach sich zogen.
43. KW 2022 – Dreiste Abzocke durch eigene Bank
In den Jahren, in denen ich Trading-Betrugsfälle bearbeite, erlebe ich leider immer wieder negative Überraschungen. Heute hat eine Schweizer Bank mit ihrem Verhalten gegenüber Kunden wieder einmal „den Vogel abgeschossen“.
Kosten für Überweisungsrückrufe
Wenn ein Überweisungsrückruf im Rahmen der Bearbeitung eines Betrugsfalles bei der eigenen Bank beauftragt wird, fallen Bearbeitungsgebühren an. Diese liegen in der Regel zwischen 20,00-50,00 Euro oder bei Schweizer Banken zwischen 30,00-50,00 CHF.
Wir hatten die Schweizer Hausbank eines Betrugsopfers angeschrieben und, neben einigen rechtlichen Ausführungen, um Überweisungsrückrufe der betrügerisch erlangten Zahlungen gebeten. Dann meldete sich die Bank nicht bei uns, sondern telefonisch bei unserem Mandanten. Die Bank wies dann darauf hin, dass angeblich in unserem Schreiben auf deutsches Recht verwiesen wurde.
Bank liest nicht richtig
Offensichtlich war das Schreiben nicht richtig gelesen worden, da wir bei der Bearbeitung von Schweizer Mandaten natürlich die einschlägigen Schweizer Rechtsnormen zitieren. Aufgrund unseres Schreibens müsste die Angelegenheit an die Rechtsabteilung ausgelagert werden. Diese würde 400,00 CHF pro Stunde berechnen und für die rechtliche Prüfung der Angelegenheit einen Aufwand von zwei bis fünf Stunden generieren.
400,00 CHF pro Stunde
Diese Dreistigkeit muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Gegenüber dem Kunden will die Bank maximal 2.000,00 CHF für die Prüfung eines Überweisungsrückrufes berechnen. Dabei muss man wissen, dass für die Banken Überweisungsrückrufe ein standardisierter Prozess sind, der keiner rechtlichen Prüfung bedarf. So meine jahrelange Erfahrung im Umgang mit Banken.
Ein solches kundenfeindliches Verhalten einer Bank habe ich bisher noch nicht erlebt. Die örtliche Raiffeisenbank hat sich hier wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert.
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then they open a new account in giscapital. The next day calls you and discusses with you some opportunities to start to increase your liquidity.
In the next day, they ask you to check your account there are some profits they have done.
All of these profits are just numbers and in fact, no real transactions have been done on Binance. Day after day profits are increasing, but if you do a withdrawal no payout at all will receive. They deal with their clients through WhatsApp.
I’m pretty sure his name is not Liam and he did that with every client’s different name. He starts with you by sending his passport to assure you and a fake registered company letter by WhatsApp. (The company is fake, with a register number fake as well)
Ja, GIS Capital ist ein Betrug!