9. KW – So einfach ist dies nicht
Aktuell liegt mir wieder eine Ermittlungsakte vor, in der die Staatsanwaltschaft Bochum das Ermittlungsverfahren einstellt. Es wird argumentiert, dass Täter nicht ermittelt werden konnten und weitere Nachforschungen keinen Erfolg versprechen. Diesmal hat die Staatsanwaltschaft zur Ergänzung und Stärkung ihrer Argumentation gleich den allgemeinen Bericht der Polizei Bochum mitgeschickt, um zu dokumentieren, warum die Täter nicht ermittelt werden können. Dann wird es allerdings etwas traurig.
Die Polizei Bochum hat offensichtlich einen Textbaustein, in dem die Abläufe eines Trading-Betruges beschrieben werden. Dies alles aber ohne konkreten Bezug zu dem vorliegenden Fall. Dies ist zwar generell interessant und wird auch von der Polizei als „allgemeiner Bericht“ überschrieben, Ermittlungen sind dies aber nicht. Nur am Schluss kommt der Hinweis, dass der Broker fxfrankfurter.io seinen Geschäftssitz auf der karibischen Insel St. Vincent und die Grenadinen hat. Es wird noch nicht einmal der Versuch unternommen, mit den dortigen Polizeibehörden in Kontakt zu treten oder anderweitige Recherchen anzustellen. Es wird behauptet, dass die Kontoinhaber Finanzagenten sind und die Hintermänner nur anonymisiert per Mail zu den Finanzagenten Kontakt haben. Die Hintermänner würden persönlich nicht auftreten. All dies mag ein Betrugsablauf sein, ob dies im konkreten Fall so ist, hat die Polizei aber nicht überprüft.
So einfach sollten Ermittlungen nicht sein.
10. KW – Ermittlungsansätze der Polizei
Mir liegt eine Ermittlungsakte zur Einsicht vor, in der eine zentrale Kriminalinspektion als Ermittlungsansätze feststellt, dass auf die Internetseite eines betrügerischen Brokers, die E-Mail-Adresse und auf die Namen der handelnden Personen zugegriffen werden kann und dies zunächst die Ansätze für Ermittlungen seien. Es wird dann die IP-Adresse zu der Internetseite ermittelt und versucht, den Registrar ausfindig zu machen. Auch bezogen auf die E-Mail-Adresse wird versucht, technisch Informationen zu erlangen.
Dass dies nicht wirklich erfolgreich ist, lässt sich erahnen. Professionelle Betrüger nutzen verschiedene Anonymisierungstools und werden niemals mit Klarnamen eine Registrierung einer Internetseite vornehmen. Gleiches gilt für Namen, beispielsweise wie Alex Müller. Hier werden die Ermittlungen ebenfalls zu keinem Erfolg führen. Wie heißt es so schön in den Ermittlungsunterlagen:
„Die anschließenden Ermittlungen in den öffentlich zugänglichen Quellen sind ebenfalls ergebnislos verlaufen.“
Bei dem Namen „Alex Müller“ überrascht dies ebenfalls nicht.
Dann wird am Schluss festgestellt, dass es keine Anhaltspunkte gibt, eine Weiterführung der Ermittlungen durchzuführen. Warum beispielsweise die Transfers über Krypto-Börsen zu Wallet-Adressen nicht verfolgt wurden und warum sich die Polizei noch nicht einmal die Mühe macht, Banküberweisungen näher anzuschauen, ist in keiner Weise nachzuvollziehen. Leider erlebe ich in der täglichen Bearbeitung von Trading-Betrugsfällen auch solche negativen „Ausreißer“. Mittlerweile ist aber bei den meisten Ermittlungen eine Qualität zu beobachten und das Bemühen, entsprechende Täter zu fassen.
11. KW – Ermittlungen bei Tinder
Wenn ein Trading-Betrug über Tinder eingeleitet wird, kann dies nach meiner Beobachtung ebenfalls ein Ermittlungsansatz sein. Es besteht die Möglichkeit, die Nutzungsdaten für ein Tinderprofil bei der MTCH Technology Services Ltd. abzufragen. Ob dann mit den Informationen immer weitere Ermittlungen möglich sind, lässt sich nicht vorhersagen. Bei den Betrugsfällen gilt aber, es sollte jeder halbwegs sinnvolle Ermittlungsansatz verfolgt werden.
Positiv überrascht bin ich zunehmend auch, dass die Polizei im Rahmen der Ermittlungen abfragt, welche anderen polizeilichen Ermittlungen gegen bestimmte Täter laufen. Auch dies erhöht langfristig die Wahrscheinlichkeit, dass Täter gefasst werden können.