Trading-Betrug: Meine täglichen Erfahrungen Monat Januar 2023

In diesem „Tagebuch“ veröffentliche ich in unregelmäßigen Abständen Erlebnisse und Erfahrungen, die ich im Bereich Trading- und betrügerischen Onlinebrokern mache. Betroffene und Interessierte haben so die Möglichkeit, sich über Strukturen und Aspekte eines digitalen Kapitalanlagebetruges zu informieren.

Diese Notizen haben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit in technischer, juristischer oder sonstiger Hinsicht, sondern basieren allein auf meinen Erfahrungen in der täglichen Bearbeitung von Betrugsfällen.

1. KW 2023 – Es ist immer der Vater

Wiederholt melden sich bei mir Geschädigte, die über Dating-Plattformen wie Tinder kontaktiert wurden und anschließend viel Geld verloren haben. Der Ablauf ist nach meiner Erfahrung immer sehr ähnlich: Zunächst wird eine zumeist weibliche Kontaktperson aktiv und baut ein gewisses Vertrauen auf. Dann erzählt diese Kontaktperson, dass der Vater schon seit langer Zeit erfolgreich Geld anlegt und auch die Tochter aufgrund der Hinweise des Vaters erfolgreich Investitionen getätigt hat. Dann wird auf irgendeine Online-Plattform verwiesen.

Wenn Sie also über eine Dating-Plattform wie Tinder Hinweise auf attraktive Geldanlagen erhalten, dürfen Sie sofort misstrauisch werden. Wenn dann noch der Vater als Ratgeber in Geldangelegenheiten vorgestellt wird, müssen Sie in 99 Prozent der Fälle von einem Betrug ausgehen.

1. KW 2023 – Drohung mit Löschung

In meiner Beratungspraxis erlebe ich immer wieder, dass betrügerische Online-Broker mit der Löschung von Konten drohen. Ein Betroffener schildert die Abläufe wie folgt:

Ich erhielt eine E-Mail mit dem Hinweis, dass innerhalb einer Frist eine Steuer zu entrichten sei. Die Höhe dieser sogenannten „Einkommenssteuer“ wurde von den Tätern mit fünf Prozent beziffert. Würde die Steuer nicht innerhalb der genannten Frist beglichen, würde mein Account sowie sämtliches Guthaben unwiderruflich gelöscht werden.

So oder ähnlich erleben Geschädigte „Drohungen mit einer Löschung“. Wenn dies mit angeblichen Steuerzahlungen verknüpft wird, müssen Sie ebenfalls in 99 Prozent der Fälle von einem Betrug ausgehen. Eine Nichtzahlung von Steuern kann niemals zu einer Löschung eines Kontos und eines Guthabens führen. Dazu gibt es in keinem europäischen Land entsprechende vertragliche oder gesetzliche Regelungen. Unabhängig davon, dass Steuern niemals an einen Broker zu zahlen sind, sondern immer an ein Finanzamt.

1. KW 2023 – Spur des Geldes

Bei dem sogenannten „Cyber-Trading-Fraud“ handelt es sich um ein Kriminalitätsphänomen, mit dem ich täglich zu tun habe. Hierbei werden die Geschädigten auf der Suche nach Angeboten für lukrative Geldanlagen im Internet auf scheinbar seriöse Online-Trading-Plattformen gelenkt.

Dort werden den Investoren enorme Gewinnspannen in kurzer Zeit durch den Handel mit Kryptowährungen, Devisen oder Aktien versprochen. Die Geschädigten werden zunächst zur Überweisung überschaubarer Geldbeträge veranlasst und es werden ihnen virtuell hohe Gewinne suggeriert.

Auf diese Weise werden die Geschädigten in Sicherheit gewiegt und nicht selten auch durch Ausübung psychischen Drucks dazu veranlasst, weitere, auch höhere Beträge zu überweisen. Die Betreiber der einschlägigen Internetplattformen gaukeln auch in der Folge angebliche Kursgewinne vor.

Tatsächlich wird aber mit dem eingesetzten Kapital von vornherein keinerlei Geldanlage betrieben, sondern das Geld wird von den Tätern direkt vereinnahmt. Sämtliche im Internet abberufene Guthaben, Kontostände etc. sind rein fiktiv und existieren zu keinem Zeitpunkt. Mit diesen Worten fasst eine Staatsanwaltschaft die Situation beim Trading-Betrug oder Krypto-Betrug zusammen.

Die Staatsanwaltschaft nimmt eine Verfolgung der „Spur des Geldes“ auf. Dies ist auch mein Ansatz bei den juristischen Maßnahmen. Hier sind zum einen die beteiligten Finanzdienstleister relevant, zum anderen ist zu prüfen, inwieweit die Bezahlungsströme bei Kryptowährungen verfolgbar sind.

Vielfach kann allerdings über Wallet-Adressen bei Kryptobörsen abgefragt werden, wem die jeweilige Wallet-Adresse gehört. In einer aktuell vorliegenden Ermittlungsakte werden dann zwei Namen genannt. Ein Inhaber ist türkischer Staatsbürger, ein weiterer albanischer Staatsbürger.

Hier erlebe ich allerdings dann, dass die Staatsanwaltschaften relativ schnell aufgeben und keine internationalen Ermittlungen anstellen. Dies ist schade, da so die Täter weiterhin unbeschwert agieren können.

1. KW 2023 – Manipulierte Telefonnummern

Viele Betroffene weisen darauf hin, dass Telefonnummern zurückverfolgt werden können. Dies ist grundsätzlich richtig. Allerdings nutzen Betrüger ein sogenanntes Call-ID-Spoofing. Mithilfe dieses technischen Verfahrens ist es leicht möglich, angezeigte Telefonnummern zu manipulieren. Insoweit habe ich die Erfahrung gemacht, dass Telefonnummern leider kein guter Ermittlungsansatz sind.

1. KW 2023 – Aktive Generalstaatsanwaltschaft

In Bayern hat die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg eine Zentralstelle Cybercrime Bayern eingerichtet. Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg sowie weitere Staatsanwaltschaften führen bundesweit zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Trading-Plattformen. Die Ermittlungen werden auch über Deutschland hinaus mit großem Nachdruck und in internationalen Kooperationen betrieben. Zwischen den beteiligten Ermittlungsbehörden besteht ein intensiver Informationsaustausch. Wie aus der Presse zu entnehmen ist, konnten bereits Ermittlungserfolge erzielt werden.

Dies ist eine Hoffnung für viele Betroffene. Wenn im Rahmen der Ermittlungen neue Erkenntnisse gewonnen werden, die für ein einzelnes Ermittlungsverfahren von Bedeutung sind, oder wenn es Hinweise auf Täter gibt, werden Verfahren von Amts wegen wiederaufgenommen.

Hier erfolgt dann eine entsprechende Informationsweitergabe durch die zentrale Sachbearbeitung bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern. Es kann also durchaus sein, dass auch nach langer Zeit, sprich mehreren Monaten, Ermittlungen wiederaufgenommen werden, da sich neue Erkenntnisse aus anderen Ermittlungsverfahren ergeben haben.

4. KW – Investiertes Geld kommt zurück

Die Betrüger und betrügerischen Online-Broker entwickeln ihre Methoden immer weiter. Beim Online-Geschäft ist es besonders wichtig, Vertrauen zu schaffen. In meiner Beratungspraxis erlebe ich dabei immer wieder, dass zu Beginn auch Gelder zurückbezahlt werden.

Aktuell berichtet mir ein Mandant, dass er 250,00 Euro investiert hat und dann verlangt hat, dass dieser Betrag zurückgezahlt wird. Dies als Prüfung, ob der Online-Broker seriös ist. Der potentielle Kunde hatte dem Broker zugesagt, dass er nach einer Rückzahlung wieder einsteigen würde.

Zur Überraschung des Kunden kam von dem betrügerischen Broker das Geld prompt auf das PayPal-Konto zurückgezahlt.

Der betrügerische Broker will nun am nächsten Werktag anrufen, damit der Kunde endlich das große Geld in Krypto-Währungen machen kann. Dieser Versprechung sollten Sie keinen Glauben schenken.

4. KW – Unrealistische Erfolgsquoten

Ich erlebe im Moment in der Beratungspraxis, dass sowohl Anwaltskanzleien als auch Unternehmen, die Transaktionen auf den Krypto-Börsen verfolgen, völlig unrealistische Prozentzahlen angeben und Erfolgsquoten nennen.

Eine Anwaltskanzlei, die sich im Schwerpunkt um Kapitalanlagebetrug kümmert, behauptet, dass eine Erfolgsquote von 50 – 60 % in allen Fällen, die von der Kanzlei betreut werden, besteht. Vermutlich ist dies die „Einschränkung“. Eine solche Zahl ist nach meiner Erfahrung unrealistisch.

Noch weiter treibt es ein anderer Anbieter, der auch Google-AdWord-Werbung schaltet. Dabei handelt es sich um ein Rechercheunternehmen aus Deutschland das behauptet, dass 75 % der verfolgten Krypto-Zahlungen nachvollzogen werden können und zu Tätern führen. Auch dies ist nach meiner Erfahrung schlicht gelogen. Solche Erfolgsquoten gibt es im Bereich der betrügerischen Online-Broker, des Trading-Betruges und des Krypto-Betruges nicht.

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